Brandlastberechnungfür Industriegebäude

Einer unserer Hauptauftraggeber sind seit vielen Jahren Industriebetriebe. Aus diesem Grund liegt unsere Kernkompetenz bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten in Industriegebäuden. Viele Brandschutzkonzepte werden nach Abschnitt 6 Industriebaurichtlinie bewertet. Für einige Betriebe kann aber die Brandlastberechnung nach Abschnitt 7 viele Vorteile mit sich bringen.

Die Brandlastberechnung nach Abschnitt 6
Bei der Bewertung der Brandlast nach Abschnitt 6 wird anhand einer Tabelle ermittelt, wie groß der Brandabschnitt gebaut werden kann bzw. bei Bestandsgebäuden, wie groß dieser sein darf. Die Größe des Brandabschnitts ist dabei abhängig von der Geschossigkeit des Gebäudes, der Feuerwiderstandsdauer der Tragwerkkonstruktion (F0–F90) und der brandschutztechnischen Infrastruktur (K1–K4).

Nach Abschnitt 6 werden die meisten Industriegebäude geplant und errichtet. Der große Vorteil bei der Bewertung nach Abschnitt 6, ist die flexible Nutzung des Brandabschnitts, da an die Brandlasten der späteren Nutzung keine Anforderungen gestellt werden.

Die Brandlastberechnung nach Abschnitt 7
Bei einer Bewertung nach Abschnitt 7 wird zunächst nach dem Rechenverfahren der DIN 18230-1 die äquivalente Branddauer tä [min] ermittelt. Mit diesem Wert wiederum kann die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der Tragwerkskonstruktion errechnet werden. Um die äquivalente Branddauer tä [min] ermitteln zu können, müssen die vorhandenen Brandlasten Q in dem Brandbekämpfungsabschnitt bestimmt werden.
Dazu müssen alle brennbaren Stoffe des Brandbekämpfungsabschnitts erfasst werden, die sich in den Produktionsabläufen und den Lagerbereichen befinden. Nach der Erfassung der gesamten Brandlasten im Gebäude kann mit der eigentlichen Berechnung begonnen werden. Durch eine definierte Brandlast ist es möglich, die Feuerwiderstandsdauer des Tragwerks sowie die Brandbekämpfungsabschnittsflächen genau zu bestimmen und dadurch lassen sich wesentlich größere Brandbekämpfungsabschnittsflächen gegenüber Abschnitt 6 erzielen, was wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.

Die Berechnung nach Abschnitt 7 hängt wie eingangs beschrieben von den Brandlasten im Gebäude ab. Daher ist eine Brandlastberechnung nur sinnvoll, wenn der Bauherr die Brandlasten kennt und sich diese über eine bestimmte Zeit auch nicht verändern. Erst dann macht eine Brandlastberechnung Sinn.

Gerne unterstützen wir Sie bei einem Ihrer Projekte bzw. erstellen einen Brandschutznachweis für Ihr Industriegebäude mit oder ohne Brandlastberechnung.