Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Praxisnah und rechtssicher
Rechtssichere Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV 205-023 – Theorie und praktische Löschübung, inhouse bei Ihnen vor Ort. Durchgeführt von fachkundigen Ausbildern aus Niederbayern.
Was ist ein Brandschutzhelfer – und wer braucht ihn?
„Jeder Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl seiner Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) gelten in der Regel 5 % der Belegschaft als ausreichend. Die Pflicht ergibt sich aus ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und der ASR A2.2.“
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Ernstfall einen Entstehungsbrand sicher bekämpfen können – ohne sich selbst zu gefährden – und die geordnete Flucht der Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Dazu werden sie in einer fachkundigen Unterweisung mit praktischer Löschübung ausgebildet.
Wir übernehmen diese Ausbildung als kompetenter Anbieter: kompakt, praxisnah und an Ihre betrieblichen Gegebenheiten angepasst – auf Wunsch direkt bei Ihnen im Unternehmen.
Pflicht und Anzahl der Brandschutzhelfer
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Ausbildung von Brandschutzhelfern:
- ArbSchG § 5, § 6, § 10
- DGUV Vorschrift 1 § 22
- ASR A2.2 Abschnitt 7.3DGUV
- Information 205-023
Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?
Die genaue Zahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert gilt bei normaler Brandgefährdung in der Regel 5 % der Beschäftigten. Eine höhere Quote ist sinnvoll bei:
- Erhöhter Brandgefährdung
- Vielen anwesenden Personen
- Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Schichtbetrieb & Urlaub/Krankheit
- Großer räumlicher Ausdehnung
- Saisonbetrieben (Hotels, Gastronomie)
Ihre Brandschutzhelfer-Schulung
Dauer: ca. 1,5-2 Std.
Theorie: 2 Unterrichtseinheiten je 45 Min.
Praxis: Löschübung
Format: Inhouse / Vor Ort
Nachweis: Teilnahmebestätigung
Wiederholung: alle 3-5 Jahre
Grundlage: ASR 2.2 DGUV 205-2023
Das lernen Ihre Brandschutzhelfer
Die Theorie umfasst die fünf Pflichtbausteine nach DGUV 205-023:
- Grundzüge des Brandschutzes
Grundlagen von Verbrennung und Löschvorgängen, häufige Brandursachen und betriebsspezifische Zündquellen.
- Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung (DIN 14096), Alarmierungswege, Flucht- und Rettungswege sowie Sicherheitskennzeichnung (ASR A1.3).
- Funktion der Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen, Löschmittel und ihre Eignung, Aufbau und Bedienung der im Betrieb vorhandenen Löscher und Wandhydranten.
- Gefahren durch Brände
Rauch und Atemgifte (u. a. Kohlenmonoxid), Wärmestrahlung, mechanische Gefahren sowie besondere Risiken wie Metall- und Fettbrände.
- Verhalten im Brandfall
Alarmierung, Bedienung der Löscher ohne Eigengefährdung, Sicherstellung der Flucht und Vorgehen bei brennenden Personen.
Praktische Löschübung
Theorie allein reicht nicht – im praktischen Teil löscht jeder Teilnehmende selbst:
- Handhabung & Auslösung
Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöschern sicher beherrschen.
- Löschtaktik & Grenzen
Situation richtig einschätzen, richtig vorgehen – und die eigenen Grenzen kennen.
- Realitätsnahe Übung
Löschen am Simulationsgerät – gefahrlos, aber wirklichkeitsnah und wiederholbar.
- Betriebsspezifisches
Besonderheiten wie elektrische Anlagen, Metall- oder Fettbrände – passend zu Ihrem Betrieb.
So läuft Ihre Schulung ab
- Anfrage & Abstimmung: Wir klären Teilnehmerzahl, Termin und betriebliche Besonderheiten – inhouse bei Ihnen oder nach Absprache.
- Theorie: Mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu den fünf Pflichtbausteinen.
- Praktische Löschübung: Jeder Teilnehmende löscht selbst (ca. 5–10 Minuten pro Person), inkl. betriebsspezifischer Besonderheiten.
- Abschluss & Nachweis: Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich und Teilnahmebescheinigung für jeden Brandschutzhelfer.
Folgende Betriebe schulen wir:
- Büro & Verwaltung
- Schulen & Kindergärten
- Hotels & Gastronomie
- Industrie & Produktion
- Handel & Logistik
- Pflege & soziale Einrichtungen
- Handwerk & Gewerbe
Fachkundige Schulung - kein Standardprogramm
„Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wer einmal selbst gelöscht hat, handelt im Brandfall sicher statt zu zögern – genau das vermitteln wir, praxisnah und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.“
IBU Brandschutz · Fachplanung & Schulung, Kirchberg im Wald
Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung Pflicht?
Ja. Aus dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 und der ASR A2.2 ergibt sich, dass jeder Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl Beschäftigter zu Brandschutzhelfern ausbilden und benennen muss.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung gelten in der Regel 5 % der Beschäftigten als ausreichend. Bei erhöhter Gefährdung, vielen anwesenden Personen, Schichtbetrieb oder Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine höhere Quote sinnvoll sein.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Theorie umfasst mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, der praktische Teil etwa 5–10 Minuten Löschübung pro Teilnehmenden. In der Regel dauert eine Schulung rund 1,5 bis 2 Stunden – bei betriebsspezifischen Besonderheiten entsprechend länger.
Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?
Zur Auffrischung wird eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen – etwa neuen Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung – ist sie früher erforderlich.
Findet die Schulung bei uns im Betrieb statt?
Ja, die Ausbildung kann inhouse direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. So lassen sich Ihre betrieblichen Brandschutzeinrichtungen und Besonderheiten direkt einbeziehen.
Was erhalten die Teilnehmer am Ende?
Jeder Teilnehmende erhält eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der absolvierten Brandschutzhelfer-Ausbildung. Die Ausbildung wird mit der Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abgeschlossen.