Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Praxisnah und rechtssicher

Rechtssichere Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV 205-023 – Theorie und praktische Löschübung, inhouse bei Ihnen vor Ort. Durchgeführt von fachkundigen Ausbildern aus Niederbayern.

Was ist ein Brandschutzhelfer – und wer braucht ihn?

„Jeder Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl seiner Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) gelten in der Regel 5 % der Belegschaft als ausreichend. Die Pflicht ergibt sich aus ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und der ASR A2.2.“

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Ernstfall einen Entstehungsbrand sicher bekämpfen können – ohne sich selbst zu gefährden – und die geordnete Flucht der Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Dazu werden sie in einer fachkundigen Unterweisung mit praktischer Löschübung ausgebildet.

Wir übernehmen diese Ausbildung als kompetenter Anbieter: kompakt, praxisnah und an Ihre betrieblichen Gegebenheiten angepasst – auf Wunsch direkt bei Ihnen im Unternehmen.

Auf einem Tisch liegen aufgeschlagene Dokumente mit Diagrammen und Farbfeldern. Das oberste Dokument trägt den Titel „Brandschutznachweis“ und ist mit dem IBU-Logo versehen.

Pflicht und Anzahl der Brandschutzhelfer

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Ausbildung von Brandschutzhelfern:

  • ArbSchG § 5, § 6, § 10
  • DGUV Vorschrift 1 § 22
  • ASR A2.2 Abschnitt 7.3DGUV
  • Information 205-023
 

Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?

Die genaue Zahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert gilt bei normaler Brandgefährdung in der Regel 5 % der Beschäftigten. Eine höhere Quote ist sinnvoll bei:

  • Erhöhter Brandgefährdung
  • Vielen anwesenden Personen
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Schichtbetrieb & Urlaub/Krankheit
  • Großer räumlicher Ausdehnung
  • Saisonbetrieben (Hotels, Gastronomie)

Ihre Brandschutzhelfer-Schulung

Dauer: ca. 1,5-2 Std.

Theorie: 2 Unterrichtseinheiten je 45 Min.

Praxis: Löschübung

Format: Inhouse / Vor Ort

Nachweis: Teilnahmebestätigung

Wiederholung: alle 3-5 Jahre

Grundlage: ASR 2.2 DGUV 205-2023

Das lernen Ihre Brandschutzhelfer

Die Theorie umfasst die fünf Pflichtbausteine nach DGUV 205-023:

  • Grundzüge des Brandschutzes
    Grundlagen von Verbrennung und Löschvorgängen, häufige Brandursachen und betriebsspezifische Zündquellen.
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
    Brandschutzordnung (DIN 14096), Alarmierungswege, Flucht- und Rettungswege sowie Sicherheitskennzeichnung (ASR A1.3).
  • Funktion der Feuerlöscheinrichtungen
    Brandklassen, Löschmittel und ihre Eignung, Aufbau und Bedienung der im Betrieb vorhandenen Löscher und Wandhydranten.
  • Gefahren durch Brände
    Rauch und Atemgifte (u. a. Kohlenmonoxid), Wärmestrahlung, mechanische Gefahren sowie besondere Risiken wie Metall- und Fettbrände.
  • Verhalten im Brandfall
    Alarmierung, Bedienung der Löscher ohne Eigengefährdung, Sicherstellung der Flucht und Vorgehen bei brennenden Personen.
 

Praktische Löschübung

Theorie allein reicht nicht – im praktischen Teil löscht jeder Teilnehmende selbst:

  • Handhabung & Auslösung
    Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöschern sicher beherrschen.

 

  • Löschtaktik & Grenzen
    Situation richtig einschätzen, richtig vorgehen – und die eigenen Grenzen kennen.

 

  • Realitätsnahe Übung
    Löschen am Simulationsgerät – gefahrlos, aber wirklichkeitsnah und wiederholbar.

 

  • Betriebsspezifisches
    Besonderheiten wie elektrische Anlagen, Metall- oder Fettbrände – passend zu Ihrem Betrieb.
Ein Rauchmelder und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache liegen auf Bauplänen. Die Broschüre beschreibt die Vorgehensweise bei einem Brand mit Symbolen, Warnschildern und Text in Rot und Schwarz.

So läuft Ihre Schulung ab​

  1. Anfrage & Abstimmung: Wir klären Teilnehmerzahl, Termin und betriebliche Besonderheiten – inhouse bei Ihnen oder nach Absprache.
  2. Theorie: Mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu den fünf Pflichtbausteinen.
  3. Praktische Löschübung: Jeder Teilnehmende löscht selbst (ca. 5–10 Minuten pro Person), inkl. betriebsspezifischer Besonderheiten.
  4. Abschluss & Nachweis: Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich und Teilnahmebescheinigung für jeden Brandschutzhelfer.
 

Folgende Betriebe schulen wir:

  • Büro & Verwaltung
  • Schulen & Kindergärten
  • Hotels & Gastronomie
  • Industrie & Produktion
  • Handel & Logistik
  • Pflege & soziale Einrichtungen
  • Handwerk & Gewerbe

Fachkundige Schulung - kein Standardprogramm

„Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wer einmal selbst gelöscht hat, handelt im Brandfall sicher statt zu zögern – genau das vermitteln wir, praxisnah und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.“

IBU Brandschutz · Fachplanung & Schulung, Kirchberg im Wald

Ja. Aus dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 und der ASR A2.2 ergibt sich, dass jeder Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl Beschäftigter zu Brandschutzhelfern ausbilden und benennen muss.

Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung gelten in der Regel 5 % der Beschäftigten als ausreichend. Bei erhöhter Gefährdung, vielen anwesenden Personen, Schichtbetrieb oder Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine höhere Quote sinnvoll sein.

Die Theorie umfasst mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, der praktische Teil etwa 5–10 Minuten Löschübung pro Teilnehmenden. In der Regel dauert eine Schulung rund 1,5 bis 2 Stunden – bei betriebsspezifischen Besonderheiten entsprechend länger.

Zur Auffrischung wird eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre empfohlen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen – etwa neuen Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung – ist sie früher erforderlich.

Ja, die Ausbildung kann inhouse direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. So lassen sich Ihre betrieblichen Brandschutzeinrichtungen und Besonderheiten direkt einbeziehen.

Jeder Teilnehmende erhält eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der absolvierten Brandschutzhelfer-Ausbildung. Die Ausbildung wird mit der Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abgeschlossen.

Felix Ulrich
Bauingenieur & Master im vorbeugenden Brandschutz Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Mitglied im IHK-Gremium Landkreis Regen & IHK-Vollversammlung Niederbayern Dozent bei EIPOS (Sachverständige Bau- & Objektüberwachung)
Mario Götz
Brandschutzbeauftragter (DGUV 205-003) & Ausbilder für Brandschutz- und Evakuierungshelfer Befähigte Person für Feuerlöscher (DIN 14406-4, §16 BetrSichV i. V. m. TRBS 1203-2) Sachkundiger für Wandhydranten/Löschwasser, Rauchwarnmelder (DIN 14676) & Feststellanlagen (DIN 14677) Fachkundiger für Sprinkler-/Sprühwasseranlagen & Brandschutzklappen